Freier Beruf (Österreich)

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Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen. Der Ausdruck bezeichnet also einen Berufsstand.

Zum Begriff des Freien Berufs

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Die Freien Berufe stellen wichtige grundlegende Funktionen der Zivilgesellschaft mit „bedeutsamer gesellschaftspolitischer Rolle“[1]. Es handelt sich durchwegs um hochgradig verantwortungsvolle Berufe, die in engem Zusammenhang mit Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe, hohe Gesundheits- und Qualitätsstandards und Verbraucherschutz stehen. Sie stellen auch einen „Mittler zwischen Bürger und Staat[1] dar. Sie zählen zu den gesellschaftlich angesehensten Berufen.

„Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer Qualifikation

  • persönlich
  • eigenverantwortlich und
  • fachlich unabhängig

geistige Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welche Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende besondere Vertrauensverhältnis gewährleisten und fortentwickeln.“[1]

Außerdem subsumiert man darunter firmenrechtlich – im Firmenbuch – auch die Körperschaften öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Behörden),[2] kirchliche Einrichtungen (Diözesen, Klöster), und Ähnliches, sofern sie keine andere wirtschaftliche Rechtsform haben.

Als freie Berufe gelten:

Berufsstand Gesetzesgrundlage Anmerkungen Ö-ISCO (Berufsklasse) ÖNACE (Wirtschaftszweig)
Apotheker Apothekengesetz 2224 Apotheker G 47.73 Apotheken
Arzt Ärztegesetz 1998 2221 Ärzte Q 86.1 Krankenhäuser;
Q 86.21 Arztpraxen für Allgemeinmedizin;
Q 86.22 Facharztpraxen
Hebamme Hebammengesetz
Klinischer und Gesundheitspsychologe Psychologengesetz
Künstler kein Gesetz
Musiktherapeut Musiktherapiegesetz
Notar Notariatsordnung 2429 Juristen, anderweitig nicht genannt M 69.1 Rechtsberatung
Patentanwalt Patentanwaltsgesetz auch: Patentanwaltsberuf 2421 Anwälte M 69.1 Rechtsberatung
Psychotherapeut Psychotherapiegesetz
Rechtsanwalt Rechtsanwaltsordnung 2421 Anwälte M 69.1 Rechtsberatung
Schriftsteller kein Gesetz
Tierarzt Tierärztegesetz 2223 Tierärzte M 75 Veterinärwesen
Versicherungstechniker Versicherungsaufsichtsgesetz, Pensionskassengesetz Aktuare, Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematische Sachverständige M 66.29-0 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
Wirtschaftstreuhänder Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) Steuerberater, Wirtschaftsprüfer(W) 2411 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater M 69.2 Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung(W)
Zahnarzt Zahnärztegesetz (ZÄG) zahnärztliche Berufe und Dentistenberuf (ZA, Dent., FA MKG, FA ZMK, Amtszahnärzte) 2222 Zahnärzte Q 86.23 Zahnarztpraxen
Ziviltechniker Ziviltechnikergesetz 1993 Architekten, Ingenieurkonsulenten (z. B. für Vermessungswesen oder Markscheidewesen) 2141 Architekten, Raum- und Verkehrsplaner;
2148 Kartographen und Diplomingenieure Vermessung;
2147 Diplomingenieure Bergbau, Metallurgie und verwandte Berufe
M 71.1 Architektur- und Ingenieurbüros
(W) 
Die Bilanzbuchhaltungsberufe Bilanzbuchhalter und Selbständiger Buchhalter wurden mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) 2006 aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ausgegliedert, und sind weder Gewerbe, noch freie Berufe (§ 1 Abs. 3 BibuG)

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs ist der Dachverband der Kammern der Freien Berufe.[3] Im Verband sind rund 170.000 Beschäftigte organisiert. Die nicht in Kammern organisierten Freiberufler sind nicht erfasst.[4]

Einzelnachweise

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  1. a b c zitiert wörtlich aus Definition der Freien Berufe (Memento des Originals vom 29. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.freie-berufe.at, Die Freien Berufe Österreichs, Stand 19. Juli 2011
  2. vergl. etwa Eintrag Firma Land Oberösterreich (Memento des Originals vom 29. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.firmenabc.at. In: Firmenbuchdaten, Creditreform/firmenabc.at: „Rechtsform: Freie Berufe – Korrekte Rechtsform: Körperschaft öffentlichen Rechts“
  3. Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs
  4. Freie Berufe in Österreich – Freiberufler und freie Gewerbe inkl. Liste